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   BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91   

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BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91 (https://dejure.org/1994,8224)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91 (https://dejure.org/1994,8224)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 (https://dejure.org/1994,8224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der zahnärztlichen Vorprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91
    Die Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung auf eine weitere fachliche Teilprüfung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, sofern die Zahl der Prüfungsmißerfolge einen hinreichenden Schluß auf die Berufseignung des Bewerbers zuläßt (vgl. BVerfGE 80, 1 [36]).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91
    Denn zwischen Gesamt- und Einzelfachwiederholung bestehen Unterschiede hinsichtlich des Vorbereitungsaufwandes und der Gesamtbelastung durch die Wiederholungsprüfung, die die Chance einer zusätzlichen Einzelfachwiederholung nicht als gleichheitswidrige Bevorzugung der Gesamtwiederholer erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 70, 230 [239]; 78, 232 [247]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91
    Denn zwischen Gesamt- und Einzelfachwiederholung bestehen Unterschiede hinsichtlich des Vorbereitungsaufwandes und der Gesamtbelastung durch die Wiederholungsprüfung, die die Chance einer zusätzlichen Einzelfachwiederholung nicht als gleichheitswidrige Bevorzugung der Gesamtwiederholer erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 70, 230 [239]; 78, 232 [247]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13

    Klage eines Kommissaranwärters auf Gewährung einer weiteren

    Er macht geltend, dass die Gewährung lediglich einer Wiederholungsmöglichkeit im vorliegenden Fall den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - und vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - aufgestellten Vorgaben nicht genüge.

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers stellt die beschränkte Wiederholbarkeit der hier in Rede stehenden Leistungsüberprüfung auch nicht deswegen eine unzumutbare Beschränkung des Berufszugangs dar, weil er abweichend von den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - erörterten Prüfungsregeln nicht die Möglichkeit einer zielgerichteten Vorbereitung auf das Prüfungsfach gehabt habe.

  • VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche

    Auch die Begrenzung einer Einzelfachwiederholung auf (nur) eine weitere fachliche Teilprüfung kann danach zulässig sein (vgl. zu Art. 12 GG BVerfG vom 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris Rn. 2; Niehues/Fischer, a. a. O. Rn. 769 m. w. N.).

    Die nur einmal mögliche Wiederholung stellt hier schon deshalb keine unzumutbare Beschränkung des Berufszugangs dar, weil sich die Wiederholer jeweils zielgerichtet auf ein einzelnes Prüfungsfach vorbereiten können (vgl. BVerfG vom 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13

    Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit der Klausur im Teilmodul

    Er macht geltend, dass die Gewährung lediglich einer Wiederholungsmöglichkeit im vorliegenden Fall den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - und vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - aufgestellten Vorgaben nicht genügte.

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers stellt die beschränkte Wiederholbarkeit der hier in Rede stehenden Teilmodulprüfung auch nicht deswegen eine unzumutbare Beschränkung des Berufszugangs dar, weil er abweichend von den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - erörterten Prüfungsregeln nicht die Möglichkeit einer zielgerichteten Vorbereitung auf das Prüfungsfach gehabt habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Die - wie im gegebenen Fall seitens der Antragsgegnerin geregelte - Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung auf nur eine weitere fachliche Teilprüfung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, sofern die Zahl der Prüfungsmisserfolge einen hinreichenden Schluss auf die Berufseignung des Bewerbers zulässt ( BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 -, juris ).

    Die insoweitige Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten auf nur eine trifft den Prüfling im Allgemeinen nicht unverhältnismäßig und ist mithin prinzipiell zulässig ( BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991, a. a. O. ), da die nur einmal mögliche Einzelfachwiederholung im Regelfall keine unzumutbare Beschränkung des Berufszuganges der Bewerber mit sich bringt, sofern solche Wiederholer sich zielgerichtet auf ein Prüfungsfach vorbereiten können ( davon ausgehend: BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a. a. O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 6 B 608/15

    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Entlassung kraft Gesetzes; Kommissaranwärter;

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG München, 11.07.2017 - M 3 K 15.1632

    Endgültiges Nichtbestehen der Diplomprüfung

    Durch die ständige ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen auf nur eine Wiederholung weder gegen Bestimmungen des Grundgesetzes noch der Bayerischen Verfassung verstößt (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris; BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178/90 - juris, bestätigt durch BVerfG, B.v. 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris; BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris und v. 07.03.2014 - Vf.54-VI-13 - juris).

    Ebenso ist die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen geklärt, die für die Ablegung oder Wiederholung von Prüfungen Fristen vorsehen (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris; BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178/90 - juris, bestätigt durch BVerfG, B.v. 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris; BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris und v. 07.03.2014 - Vf.54-VI-13 - juris) und als Folge der Fristversäumung die Prüfung als nicht bestanden behandeln (vgl. etwas BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris Rn. 74).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2011 - 13 Sa 39/11

    Ausschluss vom Seiteneinstieg in den Schuldienst bei nichtbestandener

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in einer Vielzahl von Entscheidungen davon ausgegangen, dass Regelungen, die nur eine Wiederholungsprüfung vorsehen, zulässig sind, da es nicht ohne Aussagewert ist, nach wie vielen vergeblichen Versuchen erstmals das erforderliche Mindestwissen nachgewiesen werden kann (vgl. nur BVerwG 7. März 1991 - 7 B 178/90 - juris mwN; s.a. BVerfG 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - juris).
  • OVG Hamburg, 11.01.2018 - 3 Bf 8/15

    Prüfungsrechtliche Einzelbestimmungen am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12

    Denn für die Annahme von Willkür ist von vornherein kein Raum, wo die Studienverläufe und das Prüfungswesen in unterschiedlichen Studiengängen in zulässiger Weise (s.o.) unterschiedlich ausgestaltet sind und sich vor diesem Hintergrund auch - neben einer Vielzahl weiterer Regelungen - die Regelungen über die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten bzw. die Möglichkeiten einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterscheiden (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6.12.1994, 1 BvR 1123/91, juris Rn. 4).
  • VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20

    Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft;

    Zunächst dürfte es - in Bezug auf Studiengänge mit einem Fach - als allgemeine Auffassung gelten, dass es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist, wenn eine Person, die eine vorgeschriebene Prüfung zweimalig nicht besteht, von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden kann [vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, juris Rn. 93 ff. (zum dreimaligen Nichtbestehen der ärztlichen Vorprüfung); BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91, juris Rn. 2 (zum zweimaligen Nichtbestehen einer fachlichen Teilprüfung im Rahmen der zahnärztlichen Vorprüfung); BVerwG, Urt. v. 14.06.1963 - VII C 145.61, juris Rn. 13 (zweimaliges Nichtbestehen des schriftlichen Teils der ersten juristischen Staatsprüfung); BVerwG, Urt. v. 24.05.1968 - VII C 50.67, juris Rn. 11 (Exmatrikulation wegen zweimaligen Nichtbestehens der Diplomhauptprüfung eines Architekturstudenten); BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - 7 C 66.78, juris Rn. 15 (zum endgültigen Nichtbestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung nach der Bestallungsordnung für Ärzte); BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98, juris Rn. 6 (zum zweimaligen Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung); a.A. soweit ersichtlich nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2012 - 1 M 32/12, juris Rn. 15 (zum zweimaligen Nichtbestehen eines Moduls in einem Bachelorstudiengang); vgl. auch ausführlich zu alldem Fischer, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 766 ff.].
  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342

    (Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der

  • VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 2273/12

    Anspruch eines Kommissaranwärters auf Wiederholung des 3000-Meter-Laufs i.R.d.

  • VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 492/12

    Anspruch auf Wiederholung einer Klausur bei einer Ausbildung zum

  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19

    Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - 2 A 10054/14

    Wiederholung einer Prüfung für den gehobenen Polizeidienst

  • VG Düsseldorf, 01.04.2014 - 26 K 5876/12

    Beamte; Aufstiegsbeamte; Studium; Prüfung; Bachelor; Verfahrensfehler;

  • VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973

    Grundlagen- und Orientierungsprüfung; Biologie; endgültiges Nichtbestehen;

  • VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 2027/12

    Ungleichbehandlung der Studierenden des "Polizeivollzugsdienst" im Vergleich zu

  • VG Stuttgart, 08.12.2020 - 18 K 6753/19

    Endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 4348/14

    Anforderungen an die Laufprüfung eines Kommissaranwärters

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2019 - 6 B 285/19

    Begrenzung der Teilnahme am Auswahlverfahren für die Zulassung zur Ausbildung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 6 B 1059/13

    Beschwerde eines Kommissaranwärters bezüglich der Gewährung einer

  • VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 485/13

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung im Rahmen der Laufbahnausbildung für den

  • VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG München, 12.09.2017 - M 3 K 14.1790

    Endgültiges Nichtbestehen der Magisterprüfung

  • OVG Sachsen, 18.02.2013 - 2 A 422/10

    Berufsfreiheit, Wiederholungsprüfung, Laufbahnaufstieg

  • VG Köln, 23.01.2014 - 6 K 5183/12

    Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung der Polizeivollzugsbeamtinnen und

  • VG Köln, 27.11.2013 - 6 L 1242/13
  • VG München, 27.10.2008 - M 3 K 07.2104

    Verfassungsmäßigkeit des Prüfungsstoffs Rechtswissenschaften im Diplomstudiengang

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